Bioteksa GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäfts-, Liefer-, Reparatur- und Lizenzbedingungen (AGB) der Bioteksa Europe GmbH

Allgemeines 1. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Verkaufsbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns als Verkäufer unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Begriffsbestimmungen 2. Unter einem Verbraucher im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 3. Die Regelungen der Geschäftsbedingungen gelten – sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist – sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern.


Vertragsschluss 1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes von uns schriftlich erklärt ist. 2. Bestellungen werden für uns bindend durch unsere schriftliche Bestätigung oder vorbehaltlose Lieferung nach Bestellung. 3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Dies gilt allein für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird ggf. unverzüglich zurück erstattet. 4. Sofern wir oder der Zulieferer zur Bezeichnung der Bestellung oder des Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.


Versand 1. Die Versandart bleibt dem Verkäufer überlassen. Aufgrund des weltweiten Versandes sind die Versandkosten nur auf Anfrage erhältlich.


Zahlung 1. Wir akzeptieren Überweisung, Barzahlung bei Abholung, oder PayPal im europäischen Umland, sowie in Deutschland.

Lieferung 1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Weitere Voraussetzung ist rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer (z. B. Ausgleich der vereinbarten Anzahlung/bzw. vereinbarten Zahlungsart). 3. Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir oder ein Erfüllungsgehilfe zu vertreten haben, daran gehindert, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht und auf einfacher Fahrlässigkeit, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. 4. Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern (z. B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse oder Verkehrssituationen, Verzögerungen in der Belieferung mit Rohstoffen oder Maschinen, Krieg oder hoheitliche Anordnung), die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, Kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.


Lieferung von Austauschteilen 1. Die Lieferung von Austauschteilen erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – allein gegen vorherige oder gleichzeitige Lieferung gleichartiger und reparaturfähiger Altteile. Altteile sind reparaturfähig, sofern sie keine außergewöhnlichen Verschleiß- und/oder Rosterscheinungen aufweisen, in den Hauptbestandteilen frei von Bruchschäden sind sowie vollständig und unzerlegt geliefert werden. 2. Sofern das Altteil bei Warenlieferung noch nicht vorliegt, so sind wir berechtigt, dem Käufer ein Pfand in Höhe von €150,00 in Rechnung zu stellen. Die Vertragspartner können vom jeweils anderen einen höheren bzw. niedrigeren Betrag verlangen, sofern das zu liefernde Altteil einen vermutlich weitaus höheren bzw. niedrigeren Wert hat. Der Pfandbetrag wird dem Käufer bei Lieferung des gleichartigen und reparaturfähigen Altteils in der Verpackung des im Austausch gelieferten Teils (Back-in-Box) gutgeschrieben. Andernfalls erfolgt keine bzw. lediglich eine teilweise Gutschrift. Liefert der Käufer das Altteil nicht binnen sechs Monaten nach Rechnungsdatum, verfällt der Pfandbetrag.

Gefahrübergang - Verpackung 1. Die Gefahr geht bei Versendung der Sache auf den Käufer über, sofern dieser Unternehmer ist, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen. 2. Eine Transportversicherung schließen wir allein auf rechtzeitig geäußerten Wunsch und auf Kosten des Unternehmers ab. 3. Transport und sonstige Verpackungen werden – sofern nicht anders vereinbart – nicht von uns zurückgenommen. Der Käufer ist zur Entsorgung der Verpackung eigenständig verantwortlich.


Gewährleistung - Haftung 1. Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Käufers sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d. h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung, beschränkt. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung angemessen gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 2. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt für Geschäfte mit einem Unternehmer bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Sache. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt in diesem Fall unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung – im unternehmerischen Geschäftsverkehr - auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. 4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden, die bei der Fehlerbeseitigung oder dem Austausch von Produkten im Rahmen der Mangelhaftung eintreten können. 5. Unsere Haftung entfällt, wenn ein Sachmangel oder Schaden dadurch entstanden ist, dass - der Käufer uns über den zu fertigenden Liefergegenstand falsche oder unvollständige Angaben namentlich hinsichtlich der Verwendung, der Maße und der technischen Anforderungen gemacht hat, es sei denn, wir waren ausdrücklich mit der Ermittlung dieser Grundlagen beauftragt worden, - der Liefergegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde, zum Beispiel bei Überlastung, - der Liefergegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar für die Wartung/Reparatur nicht geeignet war, unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste, - in den Liefergegenstand Teile eingebaut wurden, deren Verwendung wir nach der Produktbeschreibung nicht genehmigt haben oder der Liefergegenstand in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden ist, oder - der Käufer die Anweisungen über die Behandlung, Wartung und Pflege des Liefer-gegenstandes nicht befolgt hat und ihm dieses nicht unzumutbar war.


Eigentumsvorbehalt 1. Die Kaufsache bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor. 2. Der Käufer ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.


Gerichtsstand - Erfüllungsort - Rechtswahl 1. Zahlungs- und Erfüllungsort für Lieferungen und Rücklieferungen ist der Sitz der jeweils liefernden Niederlassung. Für Zahlungen ist Altenkirchen Erfüllungsort. 2. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Altenkirchen Gerichtsstand. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 3. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 4. Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hiervon im Übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Geschäfts-, Liefer-, Reparatur- und Lizenzbedingungen (AGB) der Bioteksa Europe GmbH

Allgemeines 1. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Verkaufsbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns als Verkäufer unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Begriffsbestimmungen 2. Unter einem Verbraucher im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 3. Die Regelungen der Geschäftsbedingungen gelten – sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist – sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern.


Vertragsschluss 1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes von uns schriftlich erklärt ist. 2. Bestellungen werden für uns bindend durch unsere schriftliche Bestätigung oder vorbehaltlose Lieferung nach Bestellung. 3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Dies gilt allein für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird ggf. unverzüglich zurück erstattet. 4. Sofern wir oder der Zulieferer zur Bezeichnung der Bestellung oder des Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.


Versand 1. Die Versandart bleibt dem Verkäufer überlassen. Aufgrund des weltweiten Versandes sind die Versandkosten nur auf Anfrage erhältlich.


Zahlung 1. Wir akzeptieren Überweisung, Barzahlung bei Abholung, oder PayPal im europäischen Umland, sowie in Deutschland.

Lieferung 1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Weitere Voraussetzung ist rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer (z. B. Ausgleich der vereinbarten Anzahlung/bzw. vereinbarten Zahlungsart). 3. Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir oder ein Erfüllungsgehilfe zu vertreten haben, daran gehindert, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht und auf einfacher Fahrlässigkeit, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. 4. Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern (z. B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse oder Verkehrssituationen, Verzögerungen in der Belieferung mit Rohstoffen oder Maschinen, Krieg oder hoheitliche Anordnung), die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, Kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.


Lieferung von Austauschteilen 1. Die Lieferung von Austauschteilen erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – allein gegen vorherige oder gleichzeitige Lieferung gleichartiger und reparaturfähiger Altteile. Altteile sind reparaturfähig, sofern sie keine außergewöhnlichen Verschleiß- und/oder Rosterscheinungen aufweisen, in den Hauptbestandteilen frei von Bruchschäden sind sowie vollständig und unzerlegt geliefert werden. 2. Sofern das Altteil bei Warenlieferung noch nicht vorliegt, so sind wir berechtigt, dem Käufer ein Pfand in Höhe von €150,00 in Rechnung zu stellen. Die Vertragspartner können vom jeweils anderen einen höheren bzw. niedrigeren Betrag verlangen, sofern das zu liefernde Altteil einen vermutlich weitaus höheren bzw. niedrigeren Wert hat. Der Pfandbetrag wird dem Käufer bei Lieferung des gleichartigen und reparaturfähigen Altteils in der Verpackung des im Austausch gelieferten Teils (Back-in-Box) gutgeschrieben. Andernfalls erfolgt keine bzw. lediglich eine teilweise Gutschrift. Liefert der Käufer das Altteil nicht binnen sechs Monaten nach Rechnungsdatum, verfällt der Pfandbetrag.

Gefahrübergang - Verpackung 1. Die Gefahr geht bei Versendung der Sache auf den Käufer über, sofern dieser Unternehmer ist, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen. 2. Eine Transportversicherung schließen wir allein auf rechtzeitig geäußerten Wunsch und auf Kosten des Unternehmers ab. 3. Transport und sonstige Verpackungen werden – sofern nicht anders vereinbart – nicht von uns zurückgenommen. Der Käufer ist zur Entsorgung der Verpackung eigenständig verantwortlich.


Gewährleistung - Haftung 1. Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Käufers sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d. h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung, beschränkt. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung angemessen gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 2. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt für Geschäfte mit einem Unternehmer bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Sache. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt in diesem Fall unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung – im unternehmerischen Geschäftsverkehr - auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. 4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden, die bei der Fehlerbeseitigung oder dem Austausch von Produkten im Rahmen der Mangelhaftung eintreten können. 5. Unsere Haftung entfällt, wenn ein Sachmangel oder Schaden dadurch entstanden ist, dass - der Käufer uns über den zu fertigenden Liefergegenstand falsche oder unvollständige Angaben namentlich hinsichtlich der Verwendung, der Maße und der technischen Anforderungen gemacht hat, es sei denn, wir waren ausdrücklich mit der Ermittlung dieser Grundlagen beauftragt worden, - der Liefergegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde, zum Beispiel bei Überlastung, - der Liefergegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar für die Wartung/Reparatur nicht geeignet war, unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste, - in den Liefergegenstand Teile eingebaut wurden, deren Verwendung wir nach der Produktbeschreibung nicht genehmigt haben oder der Liefergegenstand in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden ist, oder - der Käufer die Anweisungen über die Behandlung, Wartung und Pflege des Liefer-gegenstandes nicht befolgt hat und ihm dieses nicht unzumutbar war.


Eigentumsvorbehalt 1. Die Kaufsache bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor. 2. Der Käufer ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.


Gerichtsstand - Erfüllungsort - Rechtswahl 1. Zahlungs- und Erfüllungsort für Lieferungen und Rücklieferungen ist der Sitz der jeweils liefernden Niederlassung. Für Zahlungen ist Altenkirchen Erfüllungsort. 2. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Altenkirchen Gerichtsstand. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 3. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 4. Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hiervon im Übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Geschäfts-, Liefer-, Reparatur- und Lizenzbedingungen (AGB) der Bioteksa Europe GmbH

Allgemeines 1. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Verkaufsbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns als Verkäufer unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Begriffsbestimmungen 2. Unter einem Verbraucher im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 3. Die Regelungen der Geschäftsbedingungen gelten – sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist – sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern.


Vertragsschluss 1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes von uns schriftlich erklärt ist. 2. Bestellungen werden für uns bindend durch unsere schriftliche Bestätigung oder vorbehaltlose Lieferung nach Bestellung. 3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Dies gilt allein für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird ggf. unverzüglich zurück erstattet. 4. Sofern wir oder der Zulieferer zur Bezeichnung der Bestellung oder des Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.


Versand 1. Die Versandart bleibt dem Verkäufer überlassen. Aufgrund des weltweiten Versandes sind die Versandkosten nur auf Anfrage erhältlich.


Zahlung 1. Wir akzeptieren Überweisung, Barzahlung bei Abholung, oder PayPal im europäischen Umland, sowie in Deutschland.

Lieferung 1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Weitere Voraussetzung ist rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer (z. B. Ausgleich der vereinbarten Anzahlung/bzw. vereinbarten Zahlungsart). 3. Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir oder ein Erfüllungsgehilfe zu vertreten haben, daran gehindert, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht und auf einfacher Fahrlässigkeit, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. 4. Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern (z. B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse oder Verkehrssituationen, Verzögerungen in der Belieferung mit Rohstoffen oder Maschinen, Krieg oder hoheitliche Anordnung), die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, Kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.


Lieferung von Austauschteilen 1. Die Lieferung von Austauschteilen erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – allein gegen vorherige oder gleichzeitige Lieferung gleichartiger und reparaturfähiger Altteile. Altteile sind reparaturfähig, sofern sie keine außergewöhnlichen Verschleiß- und/oder Rosterscheinungen aufweisen, in den Hauptbestandteilen frei von Bruchschäden sind sowie vollständig und unzerlegt geliefert werden. 2. Sofern das Altteil bei Warenlieferung noch nicht vorliegt, so sind wir berechtigt, dem Käufer ein Pfand in Höhe von €150,00 in Rechnung zu stellen. Die Vertragspartner können vom jeweils anderen einen höheren bzw. niedrigeren Betrag verlangen, sofern das zu liefernde Altteil einen vermutlich weitaus höheren bzw. niedrigeren Wert hat. Der Pfandbetrag wird dem Käufer bei Lieferung des gleichartigen und reparaturfähigen Altteils in der Verpackung des im Austausch gelieferten Teils (Back-in-Box) gutgeschrieben. Andernfalls erfolgt keine bzw. lediglich eine teilweise Gutschrift. Liefert der Käufer das Altteil nicht binnen sechs Monaten nach Rechnungsdatum, verfällt der Pfandbetrag.

Gefahrübergang - Verpackung 1. Die Gefahr geht bei Versendung der Sache auf den Käufer über, sofern dieser Unternehmer ist, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen. 2. Eine Transportversicherung schließen wir allein auf rechtzeitig geäußerten Wunsch und auf Kosten des Unternehmers ab. 3. Transport und sonstige Verpackungen werden – sofern nicht anders vereinbart – nicht von uns zurückgenommen. Der Käufer ist zur Entsorgung der Verpackung eigenständig verantwortlich.


Gewährleistung - Haftung 1. Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Käufers sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d. h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung, beschränkt. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung angemessen gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 2. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt für Geschäfte mit einem Unternehmer bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Sache. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt in diesem Fall unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung – im unternehmerischen Geschäftsverkehr - auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. 4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden, die bei der Fehlerbeseitigung oder dem Austausch von Produkten im Rahmen der Mangelhaftung eintreten können. 5. Unsere Haftung entfällt, wenn ein Sachmangel oder Schaden dadurch entstanden ist, dass - der Käufer uns über den zu fertigenden Liefergegenstand falsche oder unvollständige Angaben namentlich hinsichtlich der Verwendung, der Maße und der technischen Anforderungen gemacht hat, es sei denn, wir waren ausdrücklich mit der Ermittlung dieser Grundlagen beauftragt worden, - der Liefergegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde, zum Beispiel bei Überlastung, - der Liefergegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar für die Wartung/Reparatur nicht geeignet war, unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste, - in den Liefergegenstand Teile eingebaut wurden, deren Verwendung wir nach der Produktbeschreibung nicht genehmigt haben oder der Liefergegenstand in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden ist, oder - der Käufer die Anweisungen über die Behandlung, Wartung und Pflege des Liefer-gegenstandes nicht befolgt hat und ihm dieses nicht unzumutbar war.


Eigentumsvorbehalt 1. Die Kaufsache bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor. 2. Der Käufer ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.


Gerichtsstand - Erfüllungsort - Rechtswahl 1. Zahlungs- und Erfüllungsort für Lieferungen und Rücklieferungen ist der Sitz der jeweils liefernden Niederlassung. Für Zahlungen ist Altenkirchen Erfüllungsort. 2. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Altenkirchen Gerichtsstand. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 3. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 4. Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hiervon im Übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.